Fremdsprachenerwerb am Heinrich Schliemann-Institut und am Sprachenzentrum

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Fremdsprachenerwerb am Instiitut und am Sprachenzentrum.

Latinum

Für manche Studiengänge sind das Latinum oder Lateinkenntnisse Voraussetzung. Informieren Sie sich dafür hier über Ihre Prüfungsordnung.

Diese Kenntnisse können Sie auch nachträglich an der Universität erwerben. Zuständig für die Ausbildung sind das Sprachenzentrum und das Heinrich Schliemann-Institut; die Prüfungsverantwortung für das Latinum, das an der Philosophischen Fakultät abgelegt wird, liegt bei Dr. Andreas Fuchs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Selent, Frau Neumeyer (Sprachenzentrum) und Herrn Dr. Fuchs (HSI).

Weitere Informationen zum Spracherwerb am Sprachenzentrum der Universität finden Sie hier: Latinum am Sprachenzentrum

Graecum

Informationen zum Graecum werden rechtzeitig vor Beginn der Anmeldephase bereitgestellt.

Sprachenzentrum

Die aktuelle Prüfungsordnung für das Lehrangebot des Sprachenzentrums kann unter dem Link eingesehen werden: 

 www.sprachenzentrum.uni-rostock.de